Kanzlei

Ich bin der Gründer von Kohlfürst Legal (vormals Rechtsanwälte Kohlfürst & Färber), einer deutschen Boutique-Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Ausländerbeschäftigungs- und Staatsangehörigkeitsrecht im Süden der Metropolregion München.


Ich bin gebürtiger Londoner und absolvierte mein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, einer der führenden Universitäten in Europa. Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 1998.


Seit mehr als 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt in Deutschland tätig und habe mich auf Fachkräftezuwanderung und deutsches Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert.


Ich verfüge über umfassende Erfahrung in einer breiten Palette von Einwanderungsdienstleistungen.


Zu meinen Mandanten gehören Einzelpersonen und weltweit tätige Unternehmen aus zahlreichen Branchen, darunter Finanzdienstleistungen, Produktion, Telekommunikation, Information Technologie (IT), Pharmazie/Gesundheit, Consulting, Einzelhandel und Multimedia.


Ich unterstütze ausländische Theater- und Musicalproduktionen bei deren Deutschland Tourneen durch Einholung der entsprechenden Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse.


Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht berate ich Mandanten, insbesondere bei der Erlangung und Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit und vertrete diese vor dem Bundesverwaltungsamt.


Ich bin langjähriges Mitglied in den internationalen Rechtsanwalts-Vereinigungen

  • IBA (International Bar Association)
  • AILA (American Immigration Lawyers Association)


Ich spreche häufig auf den Konferenzen der IBA und der AILA im Vereinigten Königreich und weltweit. Zudem habe ich mehrere Artikel geschrieben und an Podcasts zu verschiedenen Themen des deutschen Einwanderungsrechts mitgearbeitet.


Seit 2010 bin ich gelistet als einer der führenden Rechtsanwälte in Deutschland für Ausländerbeschäftigungsrecht/Corporate Immigration bei Who´s Who Legal (https://whoswholegal.com/dieter-kohlfurst).



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